
Die Produktnorm für Innentüren ohne Anforderung an den Brand- und Rauchschutz liegt zur Zeit im Entwurf in englischer Fassung vor. Im Frühjahr 2009 ist mit einer deutschen Fassung zu rechnen um anschließend diese zur Schlussabstimmung an alle europäischen Länder zu senden.
Bei positivem Abstimmungsergebnis ist damit zu rechnen, dass frühestens im Anfang 2010 die Produktnorm für Innentüren ohne Feuer- und Rauchschutz im Bundesanzeiger als harmonisierte Norm veröffentlicht werden kann. Dies wäre dann der erste Zeitpunkt zur freiwilligen CE – Kennzeichnung an Innentüren. Aufgrund der Erfahrung bei der Produktnorm DIN EN 14351-1 Fenster und Außentüren ist damit zu rechnen, dass vom Normenausschuss eine dreijährige Koexistenzphase vorgegeben wird.
Somit kann bei optimistischer Einstellung zur Normung mit der CE – Kennzeichnungspflicht an Innentüren frühestens 2013 eher 2014 ausgegangen werden.
Das PfB ist durch den Institutsleiter Rüdiger Müller in den 20 maßgeblichen Normenausschüssen als Vertreter des Verbraucherrates im DIN vertreten und verfügt stets über den aktuellen Stand der einschlägigen Normungsarbeit.
Innentüren, die unter den Anwendungsbereich der
E DIN EN 14351-2 fallen, können voraussichtlich Anfang 2010 mit einer CE Kennzeichnung versehen werden. Die Kennzeichnung ist in E DIN EN 14351-2 Anhang ZA geregelt und ist durch den Hersteller eigenverantwortlich durchzuführen. Der Konformitätsnachweis unterliegt außer für Türen in Rettungswegen dem System 3; Türen in Rettungswegen unterliegen dem System 1.
Eigenüberwachung der Produktion (WPK) sowie Prüfnachweis der mandatierten Leistungseigenschaften durch eine notifizierte Prüfstelle.
Wie System 3; zusätzlich Überwachung der Produktion durch eine notifizierte Zertifizierungsstelle.
Prüf- und Anforderungsnormen für die notwendigen Nachweise und Berechnungen.
