CE-Kennzeichnung

Tore, die unter den Anwendungsbereich der EN 13241-1 fallen, unterliegen mit Ausnahme von einzelnen Sonderanfertigungen der CE-Kennzeichnungspflicht. Die Kennzeichnung ist in EN 13241-1 Abschnitt 5 mit Anhang ZA geregelt. Die CE-Kennzeichnung ist durch den Hersteller eigenverantwortlich durchzuführen. Der Konformitätsnachweis für die mandatierten Eigenschaften unterliegt dem System 3 für den Anwendungsbereich der EN 13241-1. Gemäß Anhang ZA sind folgende Aufgaben zur Konformitätsbewertung von Toren ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften vorgegeben:

Aufgaben des Herstellers

Aufgaben der anerkannten (notifizierten) Prüfstelle 4)

1) Die Angabe der Klasse 0 = kein Prüfnachweis ist möglich.
2) Beim Einsatz in Fassaden müssen Tore gemäß EN 13241-1 mindestens die Windlast Klasse 2 erfüllen, außer eine geringere Klasse wird durch die ausschreibende Stelle ausdrücklich ausgeschrieben. Die Angabe der Klasse 0 = kein Prüfnachweis ist damit möglich, aber nur für den Innenbereich verwendbar.
3) Die Angabe des U-Werts ist nur erforderlich wenn ausgeschrieben.
4) Die Notifizierung einer Prüfstelle ist eine europaweite Anerkennung.

 

Leistungen des PfB zur Prüfung von Toren

Prüfung von Toren nach der Produktnorm EN 13241-1

Das PfB ist notifizierte Prüfstelle für Tore. Zudem stehen im PfB optimierte Prüfstände zur Prüfung der nachfolgenden Leistungseigenschaften bis zu einer Torgröße von ca. 9 x 6 m zur Verfügung:

Mandatierte Eigenschaften

Zusätzliche nicht mandatierte Eigenschaften

Prüfung von Toren außerhalb der Produktnorm