
Mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt der harmonisierten Produktnorm für Fenster und Außentüren EN 14351-1 begann die Koexistenzphase dieser Produktnorm im Februar 2007. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit zur CE-Kennzeichnung von Fenstern und Türen nach der europäischen Bauproduktenrichtlinie. Ab Februar 2010 besteht dann die CE-Kennzeichnungspflicht. (Koexistenzphase um ein Jahr verlängert.)
Klassifiziert werden die mandatierten Eigenschaften wie z.B. Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Widerstand gegen Windlast und der Wärme- und Schallschutz sowie wahlweise ergänzende Eigenschaften wie z.B. Verhalten im Differenzklima, Bedienkräfte, Dauerhaftigkeit oder auch die Einbruchhemmung, Beschuss- und Sprenghemmung.
Bei Fenstern und Außentüren können nicht nachgewiesene mandatierte Anforderungen ohne Prüfung mit „npd“ bzw. Klasse 0 definiert werden. Verbindlich für den jeweiligen Einsatzort sind jedoch die jeweiligen nationalen Anforderungen (Bauordnungen, Gesetze, Verordnungen etc.) sowie die geforderten Leistungseigenschaften der ausschreibenden Stelle.
Mit Einführung der Produktnorm ist auch eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) verpflichtend, mit der der Hersteller gewährleisten muss, dass seine klassifizierten (zugesicherten) Eigenschaften dauerhaft erfüllt werden.
„Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften. Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit“
Das PfB ist durch den Institutsleiter Rüdiger Müller in den maßgeblichen Normenausschüssen für Fenster und Außentüren vertreten und verfügt stets über den aktuellen Stand der Normungsarbeit.
Fenster und Außentüren, die unter den Anwendungsbereich der EN 14351-1 fallen, können ab Februar 2007 mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Die Kennzeichnung ist in EN 14351-1 Anhang ZA geregelt. Die CE-Kennzeichnung ist, sofern keine Anforderungen an den Feuerwiderstand bei Dachflächenfenstern bestehen, durch den Hersteller eigenverantwortlich durchzuführen und der Konformitätsnachweis unterliegt dem System 3. Bei Dachflächenfenstern mit Anforderungen an das Brandverhalten gilt das Konformitätsnachweissystem 1 mit Überwachung und Zertifizierung (im weiteren nicht aufgeführt). Gemäß Anhang ZA sind folgende Aufgaben zur Konformitätsbewertung von Fenstern und Außentüren vorgegeben:
(1) Die Notifizierung einer Prüfstelle ist eine europaweite Anerkennung.
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Im PfB stehen optimierte Prüfstände zur Prüfung der nachfolgenden Leistungseigenschaften bis zu einer Größe von ca. 9 x 6 m zur Verfügung:
Die in Deutschland auf der Basis der Produktnorm vorgegebenen baurechtlichen und freiwilligen Anforderungen sind in dem PfB Leitfaden ausführlich und in Form von Quick - Check - Tabellen nachzulesen.
