CE-Kennzeichnung

Fenster und Außentüren, die unter den Anwendungsbereich der EN 14351-1 fallen, können ab Februar 2007 mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Die Kennzeichnung ist in EN 14351-1 Anhang ZA geregelt. Die CE-Kennzeichnung ist, sofern keine Anforderungen an den Feuerwiderstand bei Dachflächenfenstern bestehen, durch den Hersteller eigenverantwortlich durchzuführen und der Konformitätsnachweis unterliegt dem System 3. Bei Dachflächenfenstern mit Anforderungen an das Brandverhalten gilt das Konformitätsnachweissystem 1 mit Überwachung und Zertifizierung (im weiteren nicht aufgeführt). Gemäß Anhang ZA sind folgende Aufgaben zur Konformitätsbewertung von Fenstern und Außentüren vorgegeben:

Außentüren

Aufgabe des Herstellers

Aufgabe der anerkannten (notifizierten) Prüfstelle (1)