
Zu den Baubeschlägen gehören:
Die europäischen Beschlagsnormen für Türen und Fenster sind mit einigen Ausnahmen bereits veröffentlich. Ausnahmen sind z.B. die Mehrfachverriegelungen sowie die mechatronischen Schließzylinder und die elektrischen Notausgangs- und Paniktürverriegelungen.
Die nationalen DIN-Normen wurden meist an die europäischen Normen angepasst, bleiben jedoch alle aufgrund der erforderlichen Maßfestlegungen, die in den europäischen Normen nicht vorgenommen wir, erhalten.
Die nachfolgenden harmonisierten Normen benötigen die Prüfung, Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle und Zertifizierung mit Erstellung eines CE-Konformitätszertifikates nach dem System 1. Bei den Schlössern nach DIN EN 12209 unterliegen nur die Schlösser mit Feuerwiderstandsklasse 1 dem System 1. Schlösser nach DIN EN 12209 ohne Feuerwiderstandsklasse 1 sind nicht CE kennzeichnungsfähig.
Das PfB ist notifizierte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle für die vorstehenden harmonisierte Normen
Die Zertifizierung von einbruchhemmenden Beschlägen ist auf freiwilliger Basis möglich. Zur Zertifizierung ist neben einer erfolgreichen Erstprüfung eine Eigen- und Fremdüberwachung der Fertigung erforderlich. Die Zertifizierung von einbruchhemmenden Beschlägen ist zur Aufnahme in die „KPK-Listen" erforderlich.
Das PfB arbeitet mit der nachfolgenden Zertifizierungsstelle für die aufgelisteten einbruchhemmende Beschläge zusammen:
Das PfB ist durch den Institutsleiter Rüdiger Müller in allen maßgeblichen Normenausschüssen von Beginn in den 70er Jahren vertreten und verfügt stets über den aktuellen Stand der Normungsarbeit.
Infos zu den aktuellen Seminarterminen finden Sie auf der Homepage unter Seminare.
Das PfB bietet zudem regelmäßig eintägige Infotage und mehrtägige Vertiefungsseminare an, in denen auf die aktuellen Anforderungen der Beschläge eingegangen wird.
Gerne stellt das PfB auch individuell zugeschnittene „In House"-Seminare zusammen.
Prüfstelle, Überwachungsstelle (DIN CERTCO)
