Prüfangebot
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PfB Prüfzentrum
für Bauelemente
Lackermannweg 24
D - 83071 Stephanskirchen
t. 080 36 / 67 49 47 - 0
f. 080 36 / 67 49 47 - 28
Einzelprüfungen
A-D | E-K | L-T | U-Z
- Ausbruchschutz
- Dass Prüfnachweise des Ausbruchschutzes nicht unter Heranziehung von DIN V ENV 1627 bis DIN V ENV 1630 (Einbruchhemmung) möglich sind, wurde dem PfB aufgrund umfangreicher Untersuchungen schnell bewusst. Daher wurde zusammen mit dem Verband für Sicherheit in der Wirtschaft (VfS) Hamburg eine Richtlinie für ausbruchhemmende Bauteile erarbeitet. Bauelemente, die nach dieser Richtlinie erfolgreich getestet wurden, können auch in forensischen Kliniken eingesetzt werden.
- Absturzsicherheit
- Der Nachweis der Absturzsicherheit ist wiederum nur bei Toren unter Heranziehung der Produktnorm notwendig.
Das PfB führt diese Prüfung im Rahmen der Sicherheitsprüfung an Toren durch.
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- Bedienungskräfte
- Baurechtlich gesehen spielen die Bedienungskräfte nur für kraftbetätigte Fenster und Außentüren eine Rolle. Andererseits haben im täglichen Gebrauch von Bauelementen die Bedienungskräfte eine entscheidende Bedeutung, da jede Tür / jedes Fenster mit noch zumutbarem Kraftaufwand geöffnet, geschlossen und versperrt werden muss. Die Höhe der Bedienungskräfte ist durch mehrere Klassen sowohl für Fenster als auch für Außentüren in den europäischen Normen 12217 Teil 1 und Teil 2 vorgegeben.
- Betriebskräfte
- Der Nachweis der Betriebskräfte wird sowohl bei Toren nach der Produktnorm als auch bei Türen und Fenstern nach DIN 18560 Teil 1 und Teil 2 vorgenommen. Die Betriebskräfte müssen generell nur für kraftbetätigte und nicht für handbetätigte Tore sowie Türen und Fenster vorgenommen werden.
Die Ermittlung der Betriebskräfte ist auch bei im Gebrauch befindlichen kraftbetätigten Toren, Türen und Fenstern von Bedeutung. Spätestens bei Gutachtertätigkeit kann die Messung der Betriebskräfte von entscheidender Bedeutung sein. Um nicht jedes Mal bei der ebenfalls notwendigen jährlichen Überprüfung der Anlage(n) durch einen Sachkundigen die Betriebskräfte mit aufwändigen Messreihen und Prüfeinrichtungen nachweisen zu müssen, werden die Betriebskräfte von Antriebsherstellern bzw. Herstellern kraftbetätigter Anlagen oder entsprechend dem Torgewicht programmiert. Es wird daher spätestens bei der Abnahme mit Aushändigung des obligatorischen Prüfbuches an den Bauherrn bzw. Betreiber der Nachweis bzw. die Höhe der Betriebskräfte eingetragen und vorgegeben.
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- Beschußschutz
- Immer mehr Menschen in der gehobenen Einkommensschicht verlangen nicht nur den Einbruchschutz, sondern auch Sicherheit gegen Feuerwaffen. Das PfB hat bereits Planeingaben für den Bau einer eigenen Schießanlage eingereicht und hofft somit, in absehbarer Zeit auch Nachweise für beschußhemmende Bauteile führen zu können.
- Durchbruchhemmung
- Der Nachweis der Durchbruchhemmung erfolgt für Glas über das genormte Prüfverfahren nach DIN EN 356 durch eine maschinell geführte Axt. Alle weiteren Werkstoffe sind unter Heranziehung der europäischen Einbruchnorm manuell durch Einsatz von Werkzeug entsprechend dem Anforderungsniveau (Widerstandsklassen WK 2 bis WK 6) zu prüfen; wobei Gläser für den Einsatz in Bauelementen nach WK 5 und WK 6 bzw. Bauelemente mit Panikbeschlag ebenfalls nur durch Werkzeugprüfung entsprechend der Widerstandsklasse nachgewiesen werden müssen.
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- Durchwurfhemmung
- Die Durchwurfhemmung erfolgt nur über ein genormtes Prüfverfahren nach DIN EN 356 durch Belastung eine aus freiem Fall auf den Prüfling auftreffende Stahlkugel von ca. 4,1 kg Masse. Sie ist nur noch für Gläser bedeutend, so dass aufgrund der Prüfung der Durchbruchhemmung auch eine Aussage über die durchwurfhemmenden Eigenschaften möglich ist.
- Dauerfunktion
- Der Nachweis der Dauerfunktionstüchtigkeit an Bauelementen wie Fenstern, Außentüren und Toren hat eine unmittelbare Aussage für die Gebrauchstauglichkeit je nach Nutzung bzw. Verwendungszweck, ist in DIN EN 1192 gegeben.
Tabelle 14: Klassen und Kategorien der Nutzungsleistung
Klasse |
Nutzungs-
kategorie |
Beschreibung |
1 bis 2 |
Niedrig
bis mittel |
Gelegentlicher Gebrauch mit achtsamer Benutzung der Türen, z.B. durch Eigentümer von Privathäusern; die Möglichkeit eines Unfalls oder einer falschen Behandlung ist gering. |
2 bis 3 |
Mittel
bis groß |
Mittlerer Gebrauch mit achtsamer Benutzung der Türen;
es besteht die Möglichkeit eines Unfalls oder einer falschen Behandlung. |
3 bis 4 |
Groß
bis extrem |
Hoher Gebrauch durch Öffentlichkeit mit unachtsamer Benutzung; die Möglichkeit eines Unfalls oder einer falschen Behandlung ist groß. |
4 |
Extrem |
Die Türen sind häufig einem gewaltsamen Gebrauch ausgesetzt. |
(Sinngemäß DIN EN 1192 : 2000-06 = EN 1192 : 1999, Anhang A, Tabelle A.1)
Die Dauerfunktionsprüfung wird baurechtlich bereits seit Jahrzehnten für Rauchschutz- und Brandschutztüren vorgegeben. Das PfB hat entsprechende Prüfeinrichtungen für die Nachweisführung an Fenstern, Außentüren, Rauch- und Brandschutztüren sowie für Tore. Zudem für Beschläge.

Ausbruchhemmung

Bedienungskräfte

Beschußschutz

Durchbruchhemmung

Durchwurfhemmung

Dauerfunktion