Durchwurfhemmung
Die Durchwurfhemmung erfolgt nur über ein genormtes Prüfverfahren nach DIN EN 356 durch Belastung eine aus freiem Fall auf den Prüfling auftreffende Stahlkugel von ca. 4,1 kg Masse. Sie ist nur noch für Gläser bedeutend, so dass aufgrund der Prüfung der Durchbruchhemmung auch eine Aussage über die durchwurfhemmenden Eigenschaften möglich ist.
Dauerfunktion
Der Nachweis der Dauerfunktionstüchtigkeit an Bauelementen wie Fenstern, Außentüren und Toren hat eine unmittelbare Aussage für die Gebrauchstauglichkeit je nach Nutzung bzw. Verwendungszweck, ist in DIN EN 1192 gegeben.

Tabelle 14: Klassen und Kategorien der Nutzungsleistung

Klasse

Nutzungs-
kategorie

Beschreibung

1 bis 2

Niedrig
bis mittel

Gelegentlicher Gebrauch mit achtsamer Benutzung der Türen, z.B. durch Eigentümer von Privathäusern; die Möglichkeit eines Unfalls oder einer falschen Behandlung ist gering.

2 bis 3

Mittel
bis groß

Mittlerer Gebrauch mit achtsamer Benutzung der Türen;
es besteht die Möglichkeit eines Unfalls oder einer falschen Behandlung.

3 bis 4

Groß
bis extrem

Hoher Gebrauch durch Öffentlichkeit mit unachtsamer Benutzung; die Möglichkeit eines Unfalls oder einer falschen Behandlung ist groß.

4

Extrem

Die Türen sind häufig einem gewaltsamen Gebrauch ausgesetzt.

(Sinngemäß DIN EN 1192 : 2000-06  =  EN 1192 : 1999, Anhang A, Tabelle A.1)

Die Dauerfunktionsprüfung wird baurechtlich bereits seit Jahrzehnten für Rauchschutz- und Brandschutztüren vorgegeben. Das PfB hat entsprechende Prüfeinrichtungen für die Nachweisführung an Fenstern, Außentüren, Rauch- und Brandschutztüren sowie für Tore. Zudem für Beschläge.

ausbruchhemmung
Ausbruchhemmung

Bedienkräfte
Bedienungskräfte

Beschusshemmung
Beschußschutz

Durchbruchhemmung
Durchbruchhemmung

Durchwurfhemmung
Durchwurfhemmung

Dauerfunktion
Dauerfunktion