CE-Kennzeichnung

Fassaden, die unter den Anwendungsbereich der EN 13830 fallen, unterliegen mit Ausnahme von einzelnen Sonderanfertigungen der CE-Kennzeichnungspflicht. Die Kennzeichnung ist in EN 13830 Anhang ZA geregelt. Die CE-Kennzeichnung ist, sofern keine Anforderungen an den Feuerwiderstand der Fassade bestehen, durch den Hersteller eigenverantwortlich durchzuführen und der Konformitätsnachweis unterliegt dem System 3. Bei Feuerschutzanforderungen unterliegen Fassaden dem System 1 und bedürfen einer Überwachung und Zertifizierung. Gemäß Anhang ZA sind folgende Aufgaben zur Konformitätsbewertung von Fassaden vorgegeben:

Aufgaben des Herstellers:

Aufgaben der anerkannten (notifizierten) Prüfstelle 4)

1) Überwachung und Zertifizierung erforderlich
2) Die Notifizierung einer Prüfstelle ist eine europaweite Anerkennung

 

Leistungen des PfB zur Prüfung von Fassaden

Prüfung von Fassaden nach der Produktnorm EN 13830

Das PfB ist notifizierte Prüfstelle für Fassaden. Zudem stehen im PfB optimierte Prüfstände optimierte Prüfstände zur Prüfung der nachfolgenden Leistungs-eigenschaften bis zu einer Größe von ca. 9 x 6 m zur Verfügung:

Mandatierte Eigenschaften

Die Produktnorm gibt für die Prüfungen der Luftdurchlässigkeit, Schlagregen-dichtheit und des Widerstandes gegen Windlast eine feste Prüfsequenz vor.

Prüfung von Fassaden außerhalb der Produktnorm

 

 

LuftSchlagregen
WärmeSchallLastenStoßEinbruch