
Mit der Veröffentlichung der harmonisierten Produktnorm für Fassaden EN 13830 und dem Ablauf der Koexistenzphase im Dezember 2005 hat die CE-Kennzeichnungspflicht nach der europäischen Bauproduktenrichtlinie begonnen. Damit wurden die nationalen Klassifizierungen, die sich an den Fensternormen angelehnt haben, abgelöst.
Dabei ist die enge Verbundenheit zu den Anforderungen der Fenster weiterhin gegeben.
Klassifiziert werden u. a. die Eigenschaften Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Widerstand gegen Windlast und der Wärme- und Schallschutz. Auch bei den Fassaden können nicht nachgewiesene Anforderungen ohne Prüfung mit „npd“ bzw. Klasse 0 definiert werden. Verbindlich sind jedoch die jeweiligen nationalen Anforderungen (Bauordnungen, Gesetze, Verordnungen etc.) und/oder die geforderten Leistungseigenschaften der ausschreibenden Stelle.
Außerdem ist der Nachweis des Widerstandes gegen Horizontal- und Eigenlasten gefordert.
Mit Einführung der Produktnorm ist auch eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) verpflichtend, mit der der Hersteller gewährleisten muss, dass seine klassifizierten (zugesicherten) Eigenschaften dauerhaft erfüllt werden.
Die Produktnorm für Fassaden hat auch die Anforderungen an den Feuerschutz integriert. Fassaden mit Anforderungen an den Feuerschutz unterliegen jedoch zusätzlich einer Fremdüberwachung und Zertifizierung nach dem Konformitäts-Nachweis-System 1.
Fassaden, die unter den Anwendungsbereich der EN 13830 fallen, unterliegen mit Ausnahme von einzelnen Sonderanfertigungen der CE-Kennzeichnungspflicht. Die Kennzeichnung ist in EN 13830 Anhang ZA geregelt. Die CE-Kennzeichnung ist, sofern keine Anforderungen an den Feuerwiderstand der Fassade bestehen, durch den Hersteller eigenverantwortlich durchzuführen und der Konformitätsnachweis unterliegt dem System 3. Bei Feuerschutzanforderungen unterliegen Fassaden dem System 1 und bedürfen einer Überwachung und Zertifizierung. Gemäß Anhang ZA sind folgende Aufgaben zur Konformitätsbewertung von Fassaden vorgegeben:
1) Überwachung und Zertifizierung erforderlich
2) Die Notifizierung einer Prüfstelle ist eine europaweite Anerkennung
Das PfB ist notifizierte Prüfstelle für Fassaden. Zudem stehen im PfB optimierte Prüfstände optimierte Prüfstände zur Prüfung der nachfolgenden Leistungs-eigenschaften bis zu einer Größe von ca. 9 x 6 m zur Verfügung:
Die Produktnorm gibt für die Prüfungen der Luftdurchlässigkeit, Schlagregen-dichtheit und des Widerstandes gegen Windlast eine feste Prüfsequenz vor.
