Da gerade die Montage eine wichtige Voraussetzung zur einbruchhemmenden Wirkung eines Gitters, entsprechend der bei der Prüfung erreichten Widerstandsklasse ist, muss nach erfolgtem Einbau für jedes Gitter dem Auftraggeber neben der Werksbescheinigung noch eine Montagebescheinigung entsprechend dem informativen  Anforderungen für die Montage übergeben werden.

Bei einer freiwilligen Überwachung durch die Zertifizierungsstelle oder dem durch die Zertifizierungsstelle DIN CERTCO beauftragten Prüfinstitut muss jedes Gitter noch mit der DIN Nummer 18106 versehen sein.
Zuordnung der Widerstandsklassen von DIN 18106 entsprechen denen der DIN V ENV 1627:1999-04.

Normungsarbeit

Das PfB ist durch den Institutsleiter Rüdiger Müller in den maßgeblichen Normenausschüssen für Fenster und Außentüren vertreten und verfügt stets über den aktuellen Stand der Normungsarbeit.