
Die Prüfung an Gittern wird schon seit über zwei Jahrzehnten im PfB, vormals Prüfinstitut Türentechnik und Einbruchsicherheit, Rüdiger Müller durchgeführt. Bediente man sich damals mangels einer eigenen Norm der Heranziehung von DIN 18103, so ist man seit 2003 in der Lage den Nachweis der Leistungsfähigkeit von Gittern in Hinblick auf Einbruchhemmung nach einer „Gittereigenen„ Prüf- und Anforderungsnorm vorzunehmen.
DIN 18106 wurde auf der Grundlage der europäischen Vornormen DIN V ENV 1627 ff unter Berücksichtigung der besonderen Arbeitsweisen der Einbruchtäter an Gittern erstellt. Sie bot Grundlage für die sicherungstechnischen Empfehlungen der Polizei und für die Herausgabe des Herstellerverzeichnisses der Kommission polizeiliche Kriminalprävention (KPK) über geprüfte und zertifizierte Produkte nach dieser Norm.
DIN 18106 gilt für alle Arten von Gittern in jeder Einbaulage und Fuktionsart, ob feststehend oder beweglich. Ob als Rollgitter- oder Scherengittersysteme. Sie gilt auch für Gitterroste und Sicherungen in Licht- und Kellerschächten.
Da gerade die Montage eine wichtige Voraussetzung zur einbruchhemmenden Wirkung eines Gitters, entsprechend der bei der Prüfung erreichten Widerstandsklasse ist, muss nach erfolgtem Einbau für jedes Gitter dem Auftraggeber neben der Werksbescheinigung noch eine Montagebescheinigung entsprechend dem informativen Anforderungen für die Montage übergeben werden.
Bei einer freiwilligen Überwachung durch die Zertifizierungsstelle oder dem durch die Zertifizierungsstelle DIN CERTCO beauftragten Prüfinstitut muss jedes Gitter noch mit der DIN Nummer 18106 versehen sein.
Zuordnung der Widerstandsklassen von DIN 18106 entsprechen denen der DIN V ENV 1627:1999-04.
Das PfB ist durch den Institutsleiter Rüdiger Müller in den maßgeblichen Normenausschüssen für Fenster und Außentüren vertreten und verfügt stets über den aktuellen Stand der Normungsarbeit.
