Normungsarbeit

Das PfB ist durch den Institutsleiter Rüdiger Müller in den maßgeblichen Normenausschüssen für Fenster und Außentüren vertreten und verfügt stets über den aktuellen Stand der Normungsarbeit.

 

CE-Kennzeichnung

Für die außen angebrachten zusätzlichen Abschlüsse nach den Produktnormen EN 13659 und  EN 13561 besteht die CE-Kennzeichnungspflicht nach der europäischen Bauproduktenrichtlinie. Die Produktnormen unterliegen dem Konformitäts-Nachweis-System 4. Nachzuweisen ist die Windlast und sofern kraftbetätigt, die Nutzungssicherheit. Die Kennzeichnung ist in den zitierten Produktnormen in den Anhängen ZA mit ZB, ZC und ZD geregelt.
Mit Einführung der Produktnormen ist auch eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) verpflichtend, mit der der Hersteller gewährleisten muss, dass seine klassifizierten (zugesicherten) Eigenschaften dauerhaft erfüllt werden.
Da es sich um das System 4 handelt, können vom Hersteller auch die für jeden Anlass notwendigen Nachweise des Windwiderstandes auf betriebseigenem Prüfstand ohne Einschaltung einer Prüfstelle nachgewiesen werden.


Leistungen des PfB zur Prüfung von Rollläden, Dreh- und Schiebeläden, Klappläden, Raffstore sowie Markisen

Prüfung von Abschlüssen und Markisen nach den Produktnormen

Für die Prüfung von außen und innen vorgesetzten Abschlüssen sowie Markisen stehen im PfB optimierte Prüfstände für nachfolgende normativen Leistungseigen-schaften zur Verfügung:

Prüfungen an Abschlüssen außerhalb der Produktnormen (Beispiele):

 

WindlastSchneelastStoßBetriebskräfteBedienkräfteKorrosion