
Sonderprüfungen
Der vielfältige Bereich der Sonderprüfungen unterteilt sich in zwei wesentliche Bereiche.
Zum einen versteht das PfB unter Sonderprüfungen die Durchführung in aufgeführten Prüfbereichen wie beispielsweise Rauchschutz, Einbruchhemmung und Luftdurchlässigkeit unter Berücksichtigung besonderer Prüfanforderungen und/oder extrem großen Probekörperausführungen.
Dies kann beispielsweise eine Rauchschutz-Prüfung an einem Türelement mit den Probekörperauenmaßen 6 x 8 m sein.
Zum anderen versteht das PfB unter Sonderprüfung Prüfungen wie Sprengwirkungshemmung, Hochwasserschutz, Hurrikanschutz, Ausbruchschutz und Ballwurfsicherheit.
Hervorzuheben sind die vorhandenen maximalen Prüfgrößen:
Prüfbereich | Maximale Prüfgrößen |
Rauchschutz | 9 × 6 m |
Luft, Wasser, Wind | 9 × 6 m |
Einbruch | 7 × 4,5 m |
Fassade | 6 × 8 m |
Dauerfunktion | 9 × 6 m |
Schall | 4,5 × 4 m |
Sollten die vorhandenen max. Prüfgrößen nicht ausreichen, findet das PfB eine Möglichkeit ein Prüfumfeld für Ihre Anfragen und Elemente zu schaffen.
Auf ca. 20.000 m² Grundstücksfläche stehen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung
Ansprechpartner
Matthias Demmel
(0)8036 674947 -0
PfB Leitfaden
Auf Basis der Produktnorm für Fenster und Außentüren und DIN 18055:2014 vorgegebenen baurechtlichen und freiwilligen Eigenschaften sind in dem PfB Leitfaden ausführlich und in Form von Quick – Check – Tabellen nachzulesen.
Pfb Leitfaden
(1 MB)