FORMATABHÄNGIGE LUFTSCHALLDÄMMUNG VON ISOLIERVERGLASUNGEN
Im Zuge seiner Anstellung als Leiter der Bauakustik hat Michael Ewald an der Hochschule München und der Hochschule Mittweida einen Master of Science im Studiengang Ingenieurakustik erfolgreich absolviert. Das Studium wurde finanziell durch das PfB unterstützt und für seine Masterarbeit konnte Herr Ewald auf die Infrastruktur der Schallprüfstelle zurück greifen.
Untersuchungen und Auswertungen von Messdaten im Rahmen dieser wissenschaftlichen Abschlussarbeit zum Thema „Formatabhängige Luftschalldämmung von Isolierverglasungen“, lieferten Ergebnisse um die Prognosesicherheit der Luftschalldämmung von Isolierverglasungen in unterschiedlichen Formaten, abweichend zum Normformat, erhöhen zu können.
Das Schalldämm-Maß der eingesetzten Isolierverglasung als Bauteil ist maßgebend für die resultierende Schalldämmung eines Bauelementes, bspw. eines Fensters oder einer Fassade.
Für die Ermittlung der Schalldämm-Maße von Isolierverglasungen ist in der Normreihe der
EN ISO 10140, neben Vorgaben zu Rand- und Einbaubedingungen im Prüfstand, auch eine empfohlene Prüfkörpergröße festgelegt:
- empfohlene Prüfkörpergröße (BxH) 1,23 m x 1,48 m
- für die „Spezielle kleine Prüföffnung“ (BxH) 1,25 m x 1,50 m als Normformat
Die Angaben von Schalldämm-Maßen bei Isolierverglasungen beruhen i.d.R. auf diesem Normformat. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass bei abweichendem Format zum Normformat, vor allem in den höherschalldämmenden Bereichen(45 bis >50 dB), mit erheblichen Minderungen im Schalldämm-Maß der Isolierverglasung zu rechnen ist. Die weiteren Auswertungen zeigen auch, dass die in der Praxis unter Heranziehung verwendeten Extrapolationsregeln für Fenster, lediglich im niederschalldämmenden Bereich (25 bis 35 dB) und mit Einschränkungen im mittelschalldämmenden Bereich (35 bis 45 dB) zur Auslegung von Bauelementen angesetzt werden sollten.
Die Untersuchungen und Auswertungen der Masterarbeit berücksichtigen, neben der formatabhängigen Luftschalldämmung mit unterschiedlichen Breiten- zu Höhenverhältnissen und dem damit verbundenen Änderungen im Frequenzverlauf, auch die aufbauabhängige Luftschalldämmung mit Unterscheidung in 2-fach und 3-fach Isolierverglasungen. Die dabei festgestellten Abweichungen liegen im Bereich von -5 bis -9 dB.
Als Nachweis der Luftschalldämmung eines Bauelementes mit dem Bauteil Isolierverglasung empfiehlt sich daher, vor allem im hochschalldämmenden Bereich, eine Messung in dem zur Ausführung kommenden Format im Prüfstand.
Je nach Höhe des Schalldämm-Niveaus und die an die Bauelemente gestellten Anforderungen, kann vor einer Messung des gesamten Bauelementes auch die Prüfung des Bauteils Isolierverglasung in Erwägung gezogen werden. So könnte für den Fall einer nicht ausreichenden hohen Schalldämmung der Isolierverglasung aufgrund von Formatabweichungen, höherschalldämmende Isolierverglasungen eingeplant werden und/oder notwendig werdende Ertüchtigungsmaßnahmen im Profilbereich für Messungen im Prüfstand berücksichtigt werden.
Für weiterführende Informationen zu Prüfszenarien mit möglicher Probekörperauslegung anhand von Planungsunterlagen steht Ihnen die Abteilung Bauakustik des PfB gerne zur Verfügung.
Das PfB Team freut sich über den Kompetenzgewinn und gratuliert Michael Ewald zu seiner wissenschaftlichen Leistung und seinem erworbenen Mastertitel.