PfBcert

PfBcert ist eine nach DIN EN  ISO/IEC 17065 akkreditierte Zertifizierungsstelle im Bereich der Produktzertifizierung und Bestandteil der PfB GmbH & Co. Prüfzentrum für Bauelemente KG.
PfBcert ist ebenfalls anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung für Bauprodukte/Bauarten nach „Allgemein bauaufsichtlicher Zulassung/Allgemeiner Bauartgenehmigung“ des DIBt Berlin.
PfBcert trägt als unparteiische und unabhängige Zertifizierungsstelle dazu bei, dass Bauprodukte den europäischen und nationalen Anforderungen entsprechen und sicher verwendet werden können. Hersteller von Bauprodukten/Bauarten erhalten Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsleistung von kompetenten und engagierten Mitarbeitern der PfBcert.

Das PfB bietet sein Portfolio in Bezug auf Zertifizierung zusammen mit der TÜV NORD GROUP und der DMT GROUP an.

Download des gemeinsamen Portfolios pdf. 

PfBcert

 nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditierte und notifizierte

Produktzertifizierungsstelle

PfBcert entwickelt und pflegt im Rahmen des bestehenden Zertifizierungssystems verschiedene Produktzertifizierungsprogramme, welche Vertrauen in Bezug auf die Erfüllung festgelegter Anforderungen an das Bauprodukt schaffen.
Hersteller können auf nachstehende Zertifizierungsprogramme zugreifen, um ihre Produkte nach erfolgreicher Zertifizierung mit dem ce-Zeichen entsprechend der zugehörigen Leistungserklärung zu kennzeichnen.

1. Zertifizierung von einbruchhemmenden Bauelementen und Nachrüstprodukten, Schlössern und Baubeschlägen sowie von Fenstern und Türen im freiwilligen Bereich
PfB-ZE1

2020-06

Zertifizierungsprogramm PfB-ZE 1 – Einbruchhemmende Bauelemente und Nachrüstprodukte nach DIN EN 1627, DIN 18104-1, DIN 18104-2, (DIN V ENV 1627), (DIN 18106), DIN/TS 18194
PfB-ZE3

2017-01

Zertifizierungsprogramm PfB-ZE 3 – Türdrücker und Schutzbeschläge nach EN 1906
PfB-ZE6

2017-02

Zertifizierungsprogramm PfB-ZE 6 – Fenster und Außentüren nach DIN EN 14351-1 (freiwillige Zertifizierung für Produkte im AVCP-System 3 – ohne Feuerund/oder Rauchschutzeigenschaften)
PfB-ZE 8 2018-02 Zertifizierungsprogramm PfB-ZE 8 – Türen, Fenstertüren, Tore, Öffnungen in Gebäuden nach DIN 18040-1, DIN 18040-2 und DIN 18040-3 – Barrierefreiheit
2 Zertifizierung von Schlössern und Baubeschlägen sowie von Fenstern, Türen und Tore im Bereich der EU-BauPVO
PfB-ZE2

2018-06

Zertifizierungsprogramm PfB-ZE 2 – Schlösser nach DIN EN 12209
PfB-ZE4

2018-06

Zertifizierungsprogramm PfB-ZE 4 – Außentüren mit Fähigkeit zur Freigabe nach EN 14351-1
PfB-ZE5

2018-06

Zertifizierungsprogramm PfB-ZE 5 – Notausgangs- und Paniktürverschlüsse nach DIN EN 179 und Paniktürverschlüsse nach EN 1125
PfB-ZE7

2018-06

Zertifizierungsprogramm PfB-ZE 7 – Türen, Tore und Fenster mit Feuer und/oder Rauchschutzeigenschaften
PfB-ZE9

2019-02

Zertifizierungsprogramm PfB-ZE 9 – Innentüren mit Fähigkeit zur Freigabe nach DIN EN 14351-2

ACHTUNG: Norm noch nicht harmonisiert

PfB-ZE10

2019-11

Zertifizierungsprogramm PfB-ZE 10 – Tore nach DIN EN 13241
PfB-ZE11

2023-03

Zertifizierungsprogramm PfB-ZE 11 – Vorhangfassaden nach EN 13830

nach Landesbauordnung durch das DIBt bauaufsichtlich anerkannte

Überwachungs- und Zertifizierungsstelle

für Feuerschutzabschlüsse nach „Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung/Allgemeiner Bauartgenehmigung“.

Brandschutz ist u.a. eine wesentliche Grundanforderung an Bauwerke und muss bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum erfüllt werden.
Die Herstellung, u.a. von Feuerschutzabschlüssen, stellt an die Hersteller besondere Anforderungen um dem § 3 der Musterbauordnung:
„Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass
die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die
natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden“
gerecht zu werden.

Um diese Anforderung zu gewährleisten ist in bestimmten Fällen die Einschaltung unabhängiger Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen vorgeschrieben.
PfBcert bietet Antragstellern und Herstellern Überwachungs- und Zertifizierungstätigkeit von Feuerschutzabschlüssen nach „Allgemein bauaufsichtlicher Zulassung / Allgemeiner Bauartgenehmigung“ Nummer: Z-6.20-xxxx des DIBt an.
Eine erfolgreiche Überwachung und Zertifizierung versetzt den Hersteller somit in die Lage, sein Produkt mit dem notwendigen Ü-Zeichen zu kennzeichnen.