Das PfB ist ein führendes Kompetenzzentrum für Prüfungen von Bauelementen wie Türen, Tore, Fenster, Fassaden, Gitter, Rollläden und deren Beschläge.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht möglicher Prüfungen. Sollten Sie Ihre Prüfung noch nicht  gefunden haben, so können Sie uns gerne kontaktieren. Wir vermitteln Ihnen auch sehr gerne Prüfungen von unserem Anteilseigner der DMT im Bereich der Brandtechnologie.

Einen Überblick zu unserem gemeinsamen Portfolio finden Sie hier:

Neben Prüfungen im Bereich Sicherheit, Klima / Wetter, Energie und Gebrauchstauglichkeit stellt sich das Team des PfBs gerne den

Herausforderungen für Sonderprüfungen individuelle Prüfstände zu entwickeln.

Prüfung

Um Prüfungen durchzuführen dienen vorhandene nationale, europäische und internationale Normen. Aber auch Normenentwürfe, Richtlinien sowie Regelwerke. In diesen werden die Prüfabläufe und Rahmenbedingungen wie Anzahl der Probekörper oder klimatische Rahmenbedingungen beschrieben.

In den meisten Fällen werden die Ergebnisse der Prüfungen auf Grundlage von Klassifizierungsnormen klassifiziert. Die Prüfungen für die CE-Kennzeichnung (mandatierte Eigenschaften) können nur durch anerkannte, akkreditierte und notifizierte Prüfstellen vorgenommen werden.

Die PfB GmbH & Co. Prüfzentrum für Bauelemente KG ist notifizierte Prüfstelle No. 1644.

Übersicht nach Bauelementen

Bauanschlüsse

Befestigungselemente

Beschläge

Decken, Böden, Dächer

elektrische Bauteile

Fassaden

Fenster

Fertighäuser, Modulbau

Gläser

Mauerwerk, Anbindung

Nachrüstprodukte

Rollläden, Jalousien

Sonderelemente

Tore

Türen, Automatiktüren

Werkstoffe

Übersicht nach Eigenschaften und deren Prüfungen

Klima / Wetter

Differenzklimaverhalten

Hochwasserbeständigkeit

Künstliche Bewitterung

Luftdurchlässigkeit

Schlagregendichtheit

Schneelast

Spritzwasserbeständigkeit

Tauwassersimulation

Temperaturbeständigkeit

Temperaturwechsellasten

Wärmeschutz

Widerstandsfähigkeit gegen Windlast

 

Bauakustik 

Schallschutz

Gebrauchstauglichkeit

Bedienkräfte

Bewegungsaufnahme

Dauerfunktion

Dauerhaftigkeit

Eigen- & Horizontallasten

Korrosionsbeständigkeit

Mechanische Festigkeit

Nutzungssicherheit

Zug / Druck

 

Sonderbereich

Ausbruchschutz

Druckwellenhemmung

Hochdrucksicherheit

Hurrikanschutz

Sprengwirkungshemmung

Vereisungsimulation

Allgemeine Informationen zur Prüfung von Bauelementen

Erstprüfung

Eine Erstprüfung ist der vollständige Satz von Prüfungen oder sonstiger Verfahren in Bezug auf die zu bewertenden Eigenschaften, wobei die Leistungseigenschaften von Produktproben, die für den Produkttyp repräsentativ sind, bestimmt werden müssen.

Weitere Typprüfung

Immer wenn es zu einer Veränderung in der Konstruktion von Bauelementen, bei den Ausgangswertstoffen oder Lieferanten der Bauteile oder im Fertigungsprozess kommt, die eine oder mehrere Eigenschaften wesentlich beeinflussen, muss die Typprüfung für die betreffenden Eigenschaften wiederholt werden.

Es ist nicht erforderlich, eine neue Erstprüfung durchzuführen, wenn das Produkt:

  • Die gleichen Bauteile umfassen wird, die für die Erstprüfung verwendet wurden und in Übereinstimmung mit den zutreffenden Anweisungen für den Zusammenbau zusammengebaut wird;
  • Bauteile mit äquivalenten Leistungseigenschaften umfassen wird und in Übereinstimmung mit den zutreffenden Anweisungen für den Zusammenbau zusammengebaut wird.

Ergänzend werden Produkteigenschaften für objektbezogen Konstruktionen durch Prüfungen ermittelt.

Es ist nicht erforderlich, eine neue Erstprüfung durchzuführen, wenn das Produkt:

  • die gleichen Bauteile umfassen wird, die für die Erstprüfung verwendet wurden und in Übereinstimmung mit den zutreffenden Anweisungen für den Zusammenbau zusammengebaut wird.
  • Bauteile mit äquivalenten Leistungseigenschaften umfassen wird und in Übereinstimmung mit den zutreffenden Anweisungen für den Zusammenbau zusammengebaut wird.

 

Eigenschaften und Anforderungen

Die festgelegten Anforderungen entsprechen den im Regelfall zu erwartenden Belastungen und dienen als Planungsvorgaben. Sollten die Anforderungen an Bauelementen vom Regelfall abweichen – z.B. höhere oder geringere-, so sind diese bei der Planung zu berücksichtigen.

Durch bauliche Maßnahmen (z.B. geschützte Einbaulage, z.B. mittels Vordach und/oder Seitenblende, Laubengang) kann in vielen Fällen das erforderliche Anforderungsprofil vermindert werden. Bei der Betrachtung, ob das Leistungsprofil des Produktes das Anforderungsprofil erfüllt, ist zu beachten, dass das Leistungsprofil je nach Einbaurichtung unterschiedlich sein kann.

Fenster und Außentüren unterliegen ggf. in der Bausituation spezifischen Einflüssen, z.B. Verformung, Sonneneinstrahlung, wechselnden Klimaten. Dadurch können sich die angegebenen, im Normzustand geprüften bzw. ermittelten Werte oder Klassen verändern. Diesbezügliche Einflüsse sind planerisch zu ermitteln und durch entsprechende Maßnahmen (Anordnung, Material- und Farbauswahl usw.) zu kompensieren.

CE-Kennzeichnung

Das CE-Zeichen zeigt die Konformität (Übereinstimmung) des Produktes mit den entsprechenden Europäischen Richtlinien und ermöglicht somit die europaweite Handelbarkeit des Produktes.

Seit 01. Februar 2009 müssen alle Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit mit der CE-Kennzeichnung die mandatierten Eigenschaften der Produktnorm DIN EN 14351-1 deklarieren, wenn sie im Gebiet der EU in Verkehr gebracht werden. Nach Bauproduktenverordnung ist min. eine Eigenschaft mit einer Klasse oder Wert anzugeben. Freiwillige Eigenschaften, d.h. nicht mandatierte Eigenschaften, dürfen nicht auf CE-Kennzeichnung angegeben werden.

Die CE-Kennzeichnung kann vollständig, d.h. ungeteilt (= mit Angabe der erreichten Klassen und Kennwerte) oder geteilt (nur CE-Zeichen, Name des Herstellers, Herstelljahr, Produktnorm) direkt am Fenster oder der Außentür (vorzugsweise im bandseitigen Falz) oder den kommerziellen Begleitpapieren angebracht werden. Das Anbringen der CE-Kennzeichnung liegt in der Verantwortung des Herstellers oder seines im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Vertreters.

Die Begleitpapiere, mind. die Einbauanleitung, Wartungs- und Pflegeanleitung und die CE-Kennzeichnung, sind bei Auslieferung des Produktes mitzuliefern. Im Gegensatz zu Produkten, die dem Konformitätsnachweissystem 1 unterliegen (= Fremdüberwachung), ist bei Fenstern oder Außentüren mit dem Konformitätsnachweissystem 3 (= keine Fremdüberwachung) gemäß vorgenannter Produktnorm die Übergabe einer gesonderten Konformitätserklärung nicht erforderlich.

Für Produkte unter dem Konformitätsnachweissystem 1: Wenn Übereinstimmung mit den Bedingungen des Anhanges ZA der Produktnorm DIN EN 14351-1 erzielt worden ist, muss die Zertifizierungsstelle ein EG-Konformitätszertifikat erstellen, das den Hersteller zur Anbringung der CE-Kennzeichnung berechtigt.

Die Konformität wird bereits durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung am Produkt oder den Begleitpapieren bestätigt.

Die CE-Kennzeichnung muss erfolgen, wenn das Produkt fertig gestellt ist und in Verkehr gebracht wird (= gehandelt wird). Ein Montagebetrieb, der selbst keine Fenster oder Außentüren herstellt, sondern diese zukauft und/oder im Unterauftrag in ein Gebäude einbaut, ist nicht Hersteller im Sinne der Norm. Dieser hat jedoch ggf. dafür zu sorgen, dass die Begleitpapiere mit dem Produkt vorliegen, um diese bei der Abnahme dem Auftraggeber/Bauherrn/Betreiber/Privatperson auszuhändigen.

Normung

Das PfB bedankt sich bei DIN für die Nutzung aller normativen Angaben. Das PfB hofft durch diesen Überblick zu den Prüfungen eine Orientierungshilfe zu geben und bedankt sich für die jahrelange positive Zusammenarbeit in diversen Normungsausschüssen durch die ehrenamtliche Mitarbeit für den Verbraucherrat.