neue DIN 18104-02:2021-05

von Peter Mayer

Die Corona Pandemie zwingt jeden von uns sich flexibel anzupassen und agil zu agieren. Leider agieren auch die Einbrecher flexibel und agil.

So ist zu erwarten, dass nach den gesunken Einbruchzahlen die Zahlen der Einbrüche auch wieder zunehmen werden.

Auch wenn die Menschen durch die Beschränkungen, mehr Zeit im Home-Office verbringen, weniger Urlaube, weniger Ausflüge, weniger Treffen in Vereinen, weniger Treffen mit Verwandten, Freunden, Bekannten, etc. haben, mehr Zeit in den heimischen vier Wänden verbringen, so werden die Einbrecher und organisierten Banden Ihre Arbeit bzw. Tätigkeit nicht wegen Corona einstellen.

Vor allem Erdgeschosswohnungen in Mehrfamilienhäusern, aber auch Einfamilienhäuser mit Terrassen und Balkontüren sind beliebte Zielobjekte.

Vor allem in Gegenden mit hohem Besiedlungsdruck ist auf die geeignete Wahl der Leistungen der Bauelemente, welche die Gebäudeöffnungen verschließen, zu achten.

Hinsichtlich der einbruchhemmenden Wirkung von Bauelementen ist es natürlich am besten sich bereits beim Kauf für ein bereits entsprechendes dimensioniertes Bauelement, mit entsprechender Widerstandsklasse hinsichtlich der einbruchhemmenden Wirkung, zu entscheiden.

Nichtsdestotrotz gibt es auch – wenn ein nicht geeignetes Element eingebaut wurde -nach nationaler Norm – DIN 18104-1- und DIN 18104-2 – geprüfte und auch zum Teil zertifizierte Nachrüstprodukte.

Mit der Neuausgabe der DIN 18104-2:2021-05 wurde der technische Standard für im Falz eingelassene Nachrüstprodukte überarbeitet.

Neben den im Falz eingelassenen Nachrüstprodukten, gibt es auch aufschraubbare Nachrüstprodukte nach DIN 18104-1.

Leider konnten die beiden Regelwerke für Nachrüstprodukte nicht zu einem einheitlichen Standard zusammengeführt werden bzw. in das europäische Regelwerk für die Einbruchhemmung – EN 1627 – aufgenommen werden.

Für den Verbraucher existieren mehrere verschiedene Regelwerke zur Regelung der einbruchhemmenden Wirkung von Bauelementen.

Ebenso wurde erst letztes Jahr eine DIN / TS 18194 für die Beschreibung der Anforderungen, Prüfung und Klassifizierung von einbruchhemmenden Toren ins Leben gerufen.

Auch ein weiterer nationaler technischer Standard für die Einbruchhemmung bei Toren.

Innerhalb der Überarbeitung der DIN 18104-2 wurden einige Änderungen vorgenommen.

Neben den Änderungen in den Teilen der Begrifflichkeiten, der Beschreibung von Anforderungen sowie geringe Änderungen im Prüfablauf ist als verbraucherrelevant zu erwähnen, dass das Kapitel 7 „Zertifizierung“ und Kapitel 8 „Kennzeichnung“ gegenüber der vorherigen Ausgabe gestrichen wurde.

Trotz des Wegfalls dieser beiden Kapitel aus der Norm, ist es nach wie vor möglich, geprüfte Produkte und nach diesem Standard zu zertifizieren, zu kennzeichnen und zu erwerben.

Neben der reinen Prüfung und Produktzertifizierung, bei welchen die Produktion einer laufenden Fremdüberwachung mit regelmäßigen Kontrollprüfungen unterliegt, ist die fachgerechte Montage ein entscheidendes Kriterium für die Wirksamkeit des eingesetzten Elements.

Bei den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen kann neben den Herstellverzeichnissen von einbruchhemmenden Produkten auch eine Liste von Montageanbietern eingesehen werden.