neue DIN EN 12604:2021-05 / neue DIN EN 15684:2021-05

von Peter Mayer

Neue DIN EN 12604:2021-05

Der Anwendungsbereich dieser Norm beschränkt sich weiterhin auf handbetätigte Tore und Schranken.

Vor allem im Hinblick auf die Sichtweise des Verbrauchers sind Abschnitt 6 „Benutzerinformationen“, Abschnitt 7 „Kennzeichnung“ sowie der neue informative Anhang C – „Prüfbuch“ hinzugekommen.

Der Abschnitt „Benutzerinformationen“ kommt ebenso hinzu und entspricht im Wesentlichen den Aussagen, die auch in DIN EN 12453 getroffen werden. Neu ist die Aussage zur Bereitstellung der Informationen. Früher wurde standardmäßig nur die Bereitstellung in Papierform in der jeweiligen Sprache geregelt, jetzt ist auch eine Bereitstellung auf der Homepage oder über QR Code möglich.

Generell wird mit der Aufnahme dieses Abschnittes in EN 12604 verdeutlicht, welche Angaben in den Benutzerinformationen, auch für handbetätigte Tore, unbedingt enthalten sein müssen. Es werden mehr Informationen und Sicherheit für den Verbraucher geregelt.

Der Abschnitt 7 „Kennzeichnung“ stellt analog dem neuen Abschnitt 6 einen Vorteil für den Verbraucher dar. Eine einheitlichere Kennzeichnung mit mehr Informationen und Nachvollziehbarkeit liefern mehr Vorteile für den Endverbraucher.

Durch das Einfügen des Anhangs C in DIN EN 12604 wird verdeutlicht, dass alle Tore und Schranken nach EN 13241 ein Prüfbuch benötigen, auch handbetätigte Tore und Schranken.

Hierdurch wird dem Verbraucher verdeutlicht, dass auch handbetätigte Tore und Schranken einer regelmäßigen Überprüfung bedürfen. Natürlich sind die Anforderungen der Überprüfung an das jeweilige Tor bzw. die Schranke und dessen Ausrüstung anzupassen. Dies ist, nach wie vor, Aufgabe des Herstellers.

Für den Verbraucher bedeutet das Führen eines Prüfbuches trotz des „zusätzlichen Aufwandes“ ein Plus an Sicherheit des Tores und fördert verstärkt das Bewusstsein notwendiger Wartung und Überprüfung.

Neue DIN EN 15684:2021-05

DIN EN 15684:2021-01 ist neu herausgekommen und bringt kaum Veränderungen, welche sich positiv für den Verbraucher im Hinblick auf die Sichtweise von mechatronischen Schließzylindern auswirken.

Bis auf die Anpassung hinsichtlich der Klassifizierung auf bereits bestehende Normen für rein mechanische Schließzylindersysteme sind keine wesentlichen Änderungen zu verzeichnen.

Hinsichtlich der in der Norm aufgeführten Angriffswiderstände bleibt zu hoffen, dass innerhalb eines neuen Projekts, eine Vereinheitlichung der Prüfung von mechatronischen Schließsystemen stattfindet.

Durch die Vielzahl neuer mechatronischer Schließsysteme wurden in den einzeln dafür vorgesehenen Normen bereits unterschiedliche Werkzeugsätze für den Angriff als auch unterschiedliche Angriffsmethoden definiert.

Es bleibt daher zu hoffen, dass einhergehend mit der Definition neuer Täterprofile („Mustereinbrecher“) eine Zusammenlegung der Werkzeuge für den Angriff als auch der Angriffsmethoden geschaffen werden und somit eine einheitliche Beurteilungs- und Bewertungsgrundlage für mechatronische Schließsysteme hinsichtlich des Widerstands gegen Angriffe geschaffen wird.

Dies würde für den Verbraucher eine einheitlichere Grundlage schaffen und somit zu klaren Bewertungsgrundlagen führen.

Nach der negativen Abstimmung einer Aufnahme von einheitlichen Verfahren in die europäische Norm für Einbruchhemmung EN 1627 ff., bleibt zu hoffen, dass mit dem neu zur Abstimmung gegebenen PWI aus NA 005-09-02AA ein zweiter Anlauf zu einer übergreifenden Standardisierung gelingt.