Fähigkeit zur Freigabe

Notausgangsverschlüsse und Panikverschlüsse, die an Außentüren auf Fluchtwegen angebracht sind, müssen EN 179, EN 1125, prEN 13633 oder prEN 13637 entsprechen.

Prüfung

Nach DIN 18055:2014-11 muss die Funktion von Türen, die mit solchen Verschlüssen ausgestattet sind, mit einer Dauerfunktionsprüfung nach DIN EN 1191 überprüft worden sein und nach DIN EN 12400 bzw. DIN EN 14600 klassifiziert sein.

Nach den jeweiligen Landesbauordnungen müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind. Dazu müssen Türen in Rettungswegen jederzeit von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können. Eine Deklaration der „Fähigkeit zur Freigabe“ wird dort nicht gefordert.

Anmerkung

aus DIN EIN 14351-1:2016-12: Türen auf Fluchtwegen müssen als solche deklariert und mit der entsprechenden Klasse nach Tabelle 2 gekennzeichnet werden.

 

Ansprechpartner

Harald Kopp

(0)8036 674947 – 0

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