Dauerhaftigkeit

Dauerhaftigkeit bedeutet für Hersteller durch geeignete Wahl an Werkstoffen, einschließlich Anstriche, und Bauteilen unter regelmäßiger fachgerechter Wartung und Pflege die Dauerhaftigkeit seines Produktes für eine wirtschaftlich sinnvolle Lebensdauer sicherzustellen. Als Lebensdauer werden für Fenster und Außentüren Zeiträume von 20-30 Jahren angesetzt. Der Hersteller muss Angaben zu Wartung und Austausch von Teilen mitliefern.

Prüfung

Die Dauerhaftigkeit bestimmter Eigenschaften muss wie folgt sichergestellt werden:

  • Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit

Die Dauerhaftigkeit dieser Eigenschaften hängt hauptsächlich von den Dichtungen sowie den Beschlägen ab, die auswechselbar sein müssen.

  • Wärmedurchgangskoeffizient

Die Dauerhaftigkeit dieser Eigenschaft hängt hauptsächlich mit der langfristigen Leistung der Verglasung zusammen. Bei Glas, das die Anforderungen der in Anhang C der DIN EN 14351-1:2016-12 angegebenen Normen erfüllt, müssen die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit als erfüllt gelten.

  • Fähigkeit zur Freigabe (nur bei verschlossenen Türen auf Fluchtwegen)

Die Dauerhaftigkeit dieser Eigenschaft ist durch Übereinstimmung mit 4.10 sicherzustellen.

Ansprechpartner

Andreas Nerz

(0)8036 674947 – 0

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