Prüfung Luftdurchlässigkeit

Mechanische Festigkeit

Im Vordergrund der mechanischen Festigkeit steht die ausreichende Diemensionierung der ausgewählten Werkstoffe und Geometrien zur Vermeidung von Verletzungen und von Schäden am Bauelement bzw. dessen Umgebung auf Grund von Überbelastung und Bauteilversagen.

Prüfung

Bei der mechanischen Festigkeit von Bauelementen handelt es sich um die statische aber auch dynamische Festigkeit eines Bauelements gegenüber der Belastung durch deren Benutzung und den Anforderungen an die jeweilis ausgewiesenen/ mandatierten Leistungseigenschaften. Teilweise werden diese Festigkeiten im Rahmen der Prüfungen der einzelnen Leistungseigenschaft nachgewiesen. So z.B. bei Widerstand gegen Windlast oder dem Nachweis der Tragfähigkeit von Türbändern im Rahmen einer Dauerfunktionsprüfung.

Sicheres Öffnen – Tore:

Im Zusammenhang mit der mechanischen Festigkeit, wird für Bauelemente wie Tore (Produktnorm DIN EN 13241) der Begriff des sicheren Öffnens eingeführt.

Senkrecht bewegte Tore/ Bauelemente müssen, im Fall des Versagens von einzelnen Bauteilen der Aufhängung oder des Gewichtsausgleichs, gegen Abstürzen oder unkontrollierte, nicht ausgeglichene Bewegung, gesichtert sein. (Tore – siehe DIN EN 13241 Abschnitt 4.2.8)

Waagerecht bewegte Tore/ Bauelemente müssen gegen das Verlassen der Führungen/ Bruch eines Bandes gesichert sein.

Prüfung – Erläuterung:

Die Bestandteile der Prüfung für den Nachweis „sicheres Öffnen“ ergeben sich aus dem Abschnitt 4.2.8 sicheres Öffnen der DIN EN 13241 mit den Bezügen auf die EN 12604:2000 Abschnitt 4.3.4 Anforderungen und EN 12605:2000, Abschnitte 5.3.2 und 5.4.3 – Prüfverfahren.

Die datierten Verweise der Produktnorm erfordern augenblicklich die Beachtung zweier Normenstände:

  • Zum einen der Stand 2000, dem harmonisierten Stand,
  • zum anderen dem Stand der Technik mit dem noch nicht harmonisierten Stand 2021.

Hierbei unterscheiden sich die Prüfverfahren nicht (wesentlich). Ab dem Ausgabejahr 2017 werden die normativen Aussagen konkretisiert und Anforderungen, wie z.B. an Drehflügeltore, ergänzt.

 Es wird zwischen folgende Prüfverfahren unterschieden:

Bezeichnung mit Stand 2000 Bezeichnung mit Stand 2021
Waagerecht/ horizontal bewegte Tore
5.1.2 Maßnahmen gegen Lösen und Entgleisen 5.3.1 Führungen und Stoppeinrichtungen
5.4.2 Lösen und entgleisen während Nutzung und Betrieb
Senkrecht/ vertikal bewegte Tore
(5.1.2 nach Produktnorm nicht angeführt) 5.3.1 Führungen und Stoppeinrichtungen
5.3.2 Nachweis der Absturzsicherung –
Fangvorrichtungen5.4.3 Nachweis von Sicherungen gegen
Abstürzen…
5.3.4 Sicherung gegen Abstürzen von senkrecht
bewegten Toren
Drehflügeltore
keine Aussage zu Drehflügeltore 5.3.5 Sicherung gegen Abstürzen von
Drehflügeltoren

 

Die Prüfung kann auf Wunsch auch vor Ort, beim Hersteller oder auf der Baustelle, durchgeführt werden.

Bauelemente / Normen

Geprüft und klassifiziert werden können folgende Bauelemente:

Bauteil Prüfung nach Klassifizierung nach
Tor  –  senkrecht bewegt

– Sektionaltor

– Rolltor,

– Hubtor, usw.

DIN EN 12604 – Abschnitte
5.3.1, und 5.3.4(früher DIN EN 12605 Abschnitt 5.3.2 und 5.4.3)
DIN EN 12604 Abschnitte
4.3.1 und 4.3.4
Tor  –  waagerecht bewegt

– Schiebetor,

– Drehtor,

– Falttor, usw.

DIN EN 12604 – Abschnitte
5.3.1 bzw. 5.3.5(früher DIN EN 12605 Abschnitt 5.1.2 und 5.4.2)
DIN EN 12604 Abschnitte
4.3.1 und 4.3.1

 

Ihr Bauelement, Ihr Prüfverfahren ist nicht dabei? Bitte fragen Sie uns an!

Günter Borrmann
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