Sprengwirkungshemmung
Terror zeigt sich häufig durch mit Strengstoff bestückte Selbstmordattentäter. Aus diesem Grunde wird, zumindest in stark gefährdeten Gebäuden wie z.B. Botschaften, Polizei- und militärischen Gebäuden, neben einer ausreichenden Einbruch- und Beschusshemmung auch die Sprengwirkungshemmung in den Vordergrund rücken.
In der Produktnorm DIN EN 14351-1 werden zwei unterschiedliche Prüfarten zugrunde gelegt.
Prüfung
Nachweis mittels Stoßrohr
Hier wird die Prüfung an einem Bauteil durch eine in einem Rohr erzeugte Druckwelle vorgenommen. Die Klasseneinteilung ist wie folgt:
Mindestwerte für | ||
Klassifizierungscode | Spitzendruck pmax bar a |
Positiver spezifischer Impuls (i+) bar-ms |
EPR1 | 0,50 | 3,7 |
EPR2 | 1,00 | 9,0 |
EPR3 | 1,50 | 15,0 |
EPR4 | 2,00 | 22,0 |
a Die Dauer der positiven Phase (t+) darf nicht geringer als 20 ms sein. |
Tabelle 23: Charakteristische Merkmale der Stoßwelle (Sinngemäß DIN EN 13123-1 Tabelle 1)
Nachweis mittels Freilandversuch
Der Vorteil des Freilandversuches ist dadurch gegeben, dass aufgrund des Prüfaufbaus keine Größeneinschränkung des Prüfkörpers bestehen, sondern dass allgemein realistische Ist-Größen der Prüfung unterzogen werden können.
Klassifizierung | Masse der Ladung kg |
Abstand m |
EXR1 | 3 | 5,0 |
EXR2 | 3 | 3,0 |
EXR3 | 12 | 5,5 |
EXR4 | 12 | 4,0 |
EXR5 | 20 | 4,0 |
Tabelle 24: Klassifizierung, Masse der Ladung und Abstand (Sinngemäß DIN EN 13123-2 Tabelle 1)