Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach LBO
Brandschutz ist u.a. eine wesentliche Grundanforderung an Bauwerke und muss bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum erfüllt werden.
Die Herstellung, u.a. von Feuerschutzabschlüssen, stellt an die Hersteller besondere Anforderungen um dem § 3 der Musterbauordnung:
„Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass
die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die
natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden“
gerecht zu werden.
