Brandschutz ist u.a. eine wesentliche Grundanforderung an Bauwerke und muss bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum erfüllt werden.
Die Herstellung, u.a. von Feuerschutzabschlüssen, stellt an die Hersteller besondere Anforderungen um dem § 3 der Musterbauordnung: „Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden“
gerecht zu werden.
für Feuerschutzabschlüsse nach „Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung/Allgemeiner Bauartgenehmigung“.
Um diese Anforderung zu gewährleisten ist in bestimmten Fällen die Einschaltung unabhängiger Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen vorgeschrieben.
PfBcert bietet Antragstellern und Herstellern Überwachungs- und Zertifizierungstätigkeit von Feuerschutzabschlüssen nach „Allgemein bauaufsichtlicher Zulassung / Allgemeiner Bauartgenehmigung“ Nummer: Z-6.20-xxxx des DIBt an.
Eine erfolgreiche Überwachung und Zertifizierung versetzt den Hersteller somit in die Lage, sein Produkt mit dem notwendigen Ü-Zeichen zu kennzeichnen.