Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach LBO

Brandschutz ist u.a. eine wesentliche Grundanforderung an Bauwerke und muss bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum erfüllt werden.
Die Herstellung, u.a. von Feuerschutzabschlüssen, stellt an die Hersteller besondere Anforderungen um dem § 3 der Musterbauordnung:
„Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass
die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die
natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden“
gerecht zu werden.

PfBcert_ue

 nach EN 17065 akkreditierte und notifizierte

Produktzertifizierungsstelle

nach Landesbauordnung durch das DIBt bauaufsichtlich anerkannte

Überwachungs- und Zertifizierungsstelle

für Feuerschutzabschlüsse nach „Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung/Allgemeiner Bauartgenehmigung“.

Um diese Anforderung zu gewährleisten ist in bestimmten Fällen die Einschaltung unabhängiger Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen vorgeschrieben.
PfBcert bietet Antragstellern und Herstellern Überwachungs- und Zertifizierungstätigkeit von Feuerschutzabschlüssen nach „Allgemein bauaufsichtlicher Zulassung / Allgemeiner Bauartgenehmigung“ Nummer: Z-6.20-xxxx des DIBt an.
Eine erfolgreiche Überwachung und Zertifizierung versetzt den Hersteller somit in die Lage, sein Produkt mit dem notwendigen Ü-Zeichen zu kennzeichnen.