PfB erweitert sich zur PÜZ-Stelle

PfB = PÜZ

Das PfB hat zum ‚Tag der offenen Tore‘ feierlich bekannt geben als PÜZ-Stelle anerkannt zu sein.

Sogenannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen – kurz PÜZ-Stellen – sind unparteiliche Drittstellen und tragen dazu bei, dass Bauprodukte den nationalen Anforderungen entsprechen und sicher verwendet werden können.

Das PfB hat nun nach langjähriger Anerkennung als Prüfstelle auch den Weg hin zur Anerkennung als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle gemeistert. Am „Tag der offenen Tore“ im PfB Rosenheim am 07.10.2021 wurde diese neue Anerkennung erstmals bekanntgegeben.

Neben der Unparteilichkeit sind ausreichende technische Kompetenz und Erfahrung sowie geeignete Räumlichkeiten und technische Ausrüstung Grundvoraussetzung, um diese Anerkennung zu erhalten.

In der ersten Anerkennungsphase als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle wurde der Bereich der Feuerschutzabschlüsse nach Zulassungsnummern Z-6.20… durchgeführt.

Zusammen mit entsprechenden Notifizierungen nach Bauproduktenverordnung erhalten die Hersteller nun auch vom PfB die Möglichkeit, Feuerschutzabschlüsse sowohl in der Außen- als auch in der Innenanwendung zertifizieren zu lassen.

Neben diesen Anerkennungen bietet das PfB auch ein breitgefächertes Prüfportfolio als nach Landesbauordnung anerkannte Prüfstelle in den Bereichen:

  • Innentüren, an die Anforderungen hinsichtlich des Schallschutzes gestellt werden, ausgenommen Feuer- und Rauchschutzabschlüsse
  • Rollladenkästen mit Anforderungen an den Wärme- und Schallschutz
  • Türen und Tore als Rauchschutzabschlüsse, ausgenommen Vorhänge
  • Vorgefertigte absturzsichernde Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit
  • Bauarten für absturzsichernde Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit

Gerne stehen wir Ihnen nun als PÜZ-Stelle zur Verfügung.