Ausbruchhemmung

Ausbruchhemmung wird neben Justizvollzugsanstalten und forensischen und psychiatrischen Kliniken mit geschlossenen Abteilungen auch in Verwahrungsräumen der Polizei benötigt.

Prüfung

Punkte wie Vermeidung von Suizid / Verletzungsgefahr, Sicherung gegen Deponie von Gegenständen insbesondere in Fensterelementen, Raumlüftung, sowie eine robuste Ausführung zur Vermeidung von Funktionsausfällen sind zu berücksichtigen.

In Zusammenarbeit mit dem VfS (Verband für Sicherheitstechnik) sowie den maßgeblichen Behörden hat sich das PfB seit einigen Jahren engagiert und die nachfolgenden Richtlinien-Entwurf erarbeitet.

VfS – Richtlinie (Entwurf) „Ausbruchhemmung – Fenster und Türen für Verwahrungsräume, geschlossene Bereiche, Psychiatrische Kliniken, Forensische Kliniken und JVA – Anforderungen, Festlegungen und Ausschreibungshilfen“ Ausgabe Januar 2015

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Matthias Demmel
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