Rauchschutz
Mit der Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt wurde die Produktnorm EN 16034 „Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ harmonisiert. Seit in Kraft treten zum 1. November 2016 ist eine CE-Kennzeichnung dieser Produkte möglich. Während der Koexistenzphase vom 1.11.2016 bis zum 1.11.2019, ist neben dem nationalen Zulassungsverfahren mit Verwendbarkeitsnachweis (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis) ebenso das europäische Verfahren (CE-Kennzeichnung) in Verbindung mit der jeweiligen Produktnorm (EN 14351-1 für Fenster und Außentüren, EN 13241 für Tore) zulässig.
Nach Ablauf der Koexistenzphase ist nur noch das europäische Verfahren zulässig.
Neben den Prüfnachweisen nach EN 16034 ist eine Zertifizierung durch eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle notwendig.
Dass Rauch mehr Schäden anrichtet und Tote fordert als direkte Flammeneinwirkung, ist schon seit Jahren bekannt. Da neben Türen auch die Forderung nach Rauchschutztoren zunimmt, ist das PfB durch die in Europa einzigartige Größe des Rauchschutzprüfstandes von 6 x 8 m optimal eingerichtet.
Relevante Normen:
Nationale Prüfnorm(en):
DIN 18095-1 „Rauchschutztüren – Begriffe und Anforderungen
DIN 18095-2 „Rauchschutztüren – Bauartprüfung der Dauerfunktionstüchigkeit und Dichtheit“
Klassifizierungsnorm:
DIN 18095-3 „Rauchschutzabschlüsse – Anwendung von Prüfergebnissen“
DIN 4102-18:1991-03 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Feuerschutzabschlüsse – Nachweis der Eigenschaft „selbstschließend“ Dauerfunktionsprüfung)“.
Bei europäischen Zulassungsverfahren ist die DIN EN 16034 mit den darin aufgeführten Prüfnormen DIN EN 1191 für Dauerfunktionsprüfung und DIN EN 1634-3 für die Rauchdichtheitsprüfung zu verwenden. Entsprechende nationale Normen sind dann nicht mehr zugelassen.