Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen

Für Sicherheitsvorrichtungen (z.B. Befestigungsvorrichtungen und Fangscheren, Feststeller und Befestigungsvorrichtungen für Reinigungszwecke) gelten die Festlegungen nach DIN EN 14351-1:2016-12.

Prüfung

Befindet sich am Fenster/an der Außentür ein zu öffnender Flügel wie z.B. Oberlicht mit einer zusätzlichen Sicherungsvorrichtung wie z.B. Fangschere, Feststeller, Befestigungsvorrichtung für Reinigungszwecke usw., so ist der Flügel nach EN 14351-1, Abs. 4.8 eine Minute lang mit 350 N zu belasten.

In Deutschland gibt es bezüglich dieser Eigenschaft keine generelle baurechtliche Regelung, sondern um ein sicheres Reinigen des Glases auf der Außenseite zu gewährleisten, sollten Kippflügel bei einem Öffnungswinkel 65° fixiert werden können.

Hinweis

Dreh-Kipp-Beschläge fallen nach Ansicht des PfB nicht unter die Sicherheits-vorrichtungen, sondern sind Bestandteil des Fensterbeschlags und werden bei der Prüfung dieses berücksichtigt (siehe z.B. für Dreh-Kipp-Beschläge DIN EN 13126-8, Abs. 7.3.5 „Prüfung mit zusätzlicher Belastung von 1000 N“).

Nach DIN EN 13126-1:2012-02 Baubeschläge – Beschläge für Fenster und Fenstertüren – Anforderungen und Prüfverfahren – Teil 1 Gemeinsame Anforderungen an alle Arten von Beschlägen, Abschnitt 6.4 muss der Prüfkörper das Profil und den Werkstoff simulieren, für das/den der Beschlag vorgesehen ist. Im Prüfbericht muss z.B. Holzqualität und Art und Größe der verwendeten Schrauben angegeben sein.

Andreas Nerz
Schlagregendichtheit
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Christoph Geiger
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